Der Stadtrat hat auf Grund der §§ 98 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477), am 21.05.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde, Kreisverwaltung Germersheim, vom 08.07.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden (alle Beträge in Euro):
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 9.355.000 Euro (8.000.000 Euro) festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 10.745.000 Euro (vorher 6.595.000 Euro).
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 10.745.000 Euro Euro (vorher 6.595.000 Euro).
Im Übrigen bleibt die Haushaltssatzung in der Fassung vom 25.03.2024 mit ihren Festsetzungen bestehen.
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.