Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Germersheim können für den Eigenbedarf Brennholz zur Selbstaufarbeitung erwerben. Es gibt vom Forstbetrieb nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre noch trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich! Gewerbliche Anfragen können aufgrund der begrenzten Mengen nicht angenommen werden.
Alle wichtigen Informationen, aktuelle Preise und Anfrageformulare finden Sie immer aktuell in der Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen unter: https://www.wald.rlp.de/de/forstamt-pfaelzer-rheinauen/angebote/brennholz/
Kunden ohne Internet-Zugang können wie in den Vorjahren die jeweils aktuellen Brennholz-Anfrage-Formulare ihres zuständigen Forstreviers an den Broschürenauslagen in den Rathäusern in Lingenfeld und Lustadt abholen und per Post an ihr zuständiges Forstrevier schicken. Formulare aus den Vorjahren sind nicht mehr gültig!
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise:
Forstrevier Lustadt:
Für Lustadt, Weingarten (Oberwald), Westheim, Lingenfeld und Germersheim
Informationsveranstaltungen
Di 04.10.2022 und am Di 18.10.2022 jeweils um 17:00 Uhr im Rathaus in Lustadt. Bitte bringen Sie hierzu möglichst gleich eine Kopie des Motorsägenscheins des Motorsägenführers mit!
Aktuell im Revier Lustadt: auf Grund der großen Schadholzmengen in der Baumart Kiefer wird auch dieses Jahr im Revier Lustadt vorrangig Nadelholz als Brennholz zum Verkauf angeboten!
Nachfrage und Arbeitskapazitäts-bedingt werden dieses Jahr die Brennholzkunden teilweise erst im Frühjahr bedient werden können!
Einsendeschluss ist für das Revier Lustadt der 4. November 2022.
Erstkunden oder Kunden, die in den letzten Jahren selbst noch an keiner Informationsveranstaltung teilgenommen haben, sollten zur Einweisung und Klärung aller Fragen die beiden Sprechstunden-Informationsangebote im Rathaus Lustadt nutzen.
Für alle Brennholz-Kunden gilt:
Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge nur an Bürger der jeweiligen Ortsgemeinden verkauft. Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 10 Ster begrenzt.
Der Erwerb ist nur gegen Nachweis eines gültigen Motorsägenscheins möglich.
Es sind bei der Brennholzaufarbeitung insbesondere einzuhalten:
| - | Komplette Schutzkleidung ist von Motorsägenführern zu tragen (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel)! |
| - | Es dürfen nur markierte Rückegassen befahren werden, nicht die Flächen im Bestand! Bodenschutz! |
| - | Keine Alleinarbeit mit der Motorsäge! |
Die detaillierten Regelungen sind dem Anfrageformular zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen. Bei der Befahrung der Waldbestände außerhalb von markierten Rückegassen wird der Kunde künftig vom Erwerb von Schlagabraum in der Fläche gesperrt, dann ist nur noch der Erwerb von Polterholz am Wegrand möglich!