Titel Logo
Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 32/2023
Senioren - Jugend - Soziales
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

VG Lingenfeld informiert

Der Pflegestützpunkt Stadt Germersheim

Wir sind Ansprechpartnerinnen für behinderte und pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige. Als Fachberatungsstelle informieren wir hier in regelmäßigen Abständen über pflegebezogene Themen.

Thema heute: Tagespflege

Viele hilfebedürftige Menschen wünschen sich tagsüber Versorgung, Gemeinschaft und Pflege, möchten aber abends in ihre Wohnung zurückkehren. Pflegende Angehörige suchen nach Betreuungsangeboten für ihre Hilfs- und Pflegebedürftigen, damit sie selbst einmal ausspannen, ohne Zeitdruck Erledigungen machen oder weiterhin berufstätig bleiben können. Hier kann die Tagespflege Entlastung bringen. Voraussetzung für den Besuch der Tagesstätte ist die Transportfähigkeit. An zuvor vereinbarten Tagen kommen die Pflegebedürftigen als Gast in eine Tagespflegeeinrichtung. Hier werden sie von Fachkräften betreut und gepflegt. Es gibt tagesstrukturierende Angebote (wie z.B. Gedächtnistraining, Spielen, Singen und Gymnastik) an denen die Besucher teilnehmen können. Ferner werden (gemeinsam zubereitete) Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee) gemeinsam eingenommen. Ein hauseigener (oder mit der Tagespflegestätte kooperierender) Behindertenfahrdienst kann auf Wunsch die Gäste morgens zu Hause abholen und abends wieder nach Hause bringen. Die Betreuung kann nach Absprache auch stundenweise erfolgen - sofern der Fahrdienst selbst sichergestellt wird. Ein Antrag auf teilstationäre Pflege muss vor dem Besuch der Tagespflegestätte bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekassen übernehmen dann die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen sowie eine Fahrtkostenpauschale. Die Kosten für die sogenannten „Verpflegung und Unterkunft“ müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Diese Beträge können gegebenenfalls über den monatlichen Entlastungsbetrag 125 € von der Pflegekasse erstattet werden sofern dieser nicht für andere Leistungen (z.B. hauswirtschaftliche Hilfe) vom Pflegebedürftigen bereits genutzt wird. Die Tagespflegestätte kann darüber hinaus Investitionskosten und einen Ausbildungsrefinanzierungsbetrag verlangen, was ebenfalls selbst bezahlt werden muss. Die Vereinbarung eines kostenlosen Schnuppertages oder zwei halber Schnuppertage ist in der Regel bei allen Anbietern möglich. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag von Ihrem Anbieter übergeben, damit Sie wissen, wie hoch Ihr tatsächlicher Eigenanteil sein wird. Eine Liste mit Tagespflegestätten erhalten Sie in Ihrem Pflegestützpunkt. Dieser Text enthält nur Basisinformationen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Bei offenen Fragen vereinbaren Sie gerne mit uns einen kostenfreien Beratungstermin. Wir beraten trägerunabhängig, unverbindlich und unter Wahrung der Schweigepflicht.

Unsere Kontaktdaten:

Pflegestützpunkt Germersheim (Stadt Germersheim, VG Lingenfeld)

Bismarckstr. 12, 76726 Germersheim

Christiane Scheib

Tel: 07274 - 7030177

E-Mail:

christiane.scheib@pflegestuetzpunkte-rlp.de

Sabine Stepp

Tel.: 07274 - 7030932

E-Mail:

sabine.stepp@pflegestützpunkte-rlp.de

Andrea Herrmann

Tel.: 07274 - 7030932

E-Mail:

andrea.herrmann@pflegestützpunkte-rlp.de