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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ablauf der Nutzungszeit an Wahlgrabstätten im Jahr 2022

Nach § 23 der Friedhofssatzung der Stadt Germersheim werden die nachfolgenden Grabstäten abgeräumt.

Die Nutzungszeit dieser Grabstätten ist bereits abgelaufen. Auch durch ein Hinweisschild an den betroffenen

Grabstätten haben sich keine Angehörigen bei der Stadtverwaltung Germersheim gemeldet.

Die Kosten der Abräumung hat der Verpflichtete zu tragen.

Marcus Schaile
Bürgermeister