Nachfolgend aufgeführter Verwaltungsakt wird gem. § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:
Zustellung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege durch öffentliche Bekanntmachung.
Das Steueramt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim hat für
Herrn Betsch Philipp,
Brodback Willi,
Breslau Agathe,
Bolleyer Hedwig,
Schnitzer Gerhard,
Arbogast Irmgard,
Rothenberger Helmut
Bescheide für die Erhebung und Festsetzung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege erlassen.
Der Aufenthaltsort der Empfänger ist unbekannt. Die Bescheide werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Bescheide liegen bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 318 offen und können dort vom Empfänger während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der Bescheid gilt zwei Wochen nach Bekanntmachung im Stadtanzeiger der Stadt Germersheim als zugestellt.