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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Germersheim

Bebauungsplan Nr. 58 "Ehemalige Theobaldkaserne“, 6. Teiländerung; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (2) BauGB i.V.m. § 3 (1) PlanSiG)

Aufstellungsbeschluss

Um dem neuen Kita-Gesetz gerecht zu werden, soll ein Essens-/Mensaraum inkl. einer Ausgabeküche in Form eines Ergänzungsbaus unmittelbar neben der Kita „Kleine Strolche“ errichtet werden.

Die Baugrenze des derzeitig gültigen Bebauungsplans (4. Teiländerung) umfasst im Bereich der Kita lediglich das Bestandsgebäude selbst. Zudem ist die Freifläche um das Gebäude größtenteils als private Grünfläche festgesetzt, sodass ein Erweiterungsbau nach derzeitigem Baurecht nicht genehmigungsfähig wäre. Um auch auf zukünftige Erfordernisse flexibel reagieren zu können, soll daher unter Wahrung städtebaulicher Grundsätze die Baugrenze erweitert werden. Als Art der baulichen Nutzung soll ein Urbanes Gebiet gem. § 6a BauNVO festgesetzt werden.

Im westlichen Teil befindet sich eine Parkanlage mit öffentlichen Parkplätzen. Bereits bei Errichtung dieser Fläche als Park- und Parkplatzfläche sollte im Sinne einer Übergangszone vom verdichteten innerstädtischen Bereich zur Festungsanlage hin diese Fläche unbebaut bleiben.

Der Bereich ist im rechtskräftigen Bebauungsplan noch als Allgemeines Wohngebiet mit Bauflächen für Doppelhäuser festgesetzt. Die Fläche soll auch künftig von Bebauung freigehalten werden und daher entsprechend dem Bestand festgesetzt werden.

Der Rat der Stadt Germersheim hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplan beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Die geplanten Grenzen des Bebauungsplans sind dem hier abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 3 (1) Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 16.09.2024 bis einschließlich 18.10.2024 auf der Homepage der Stadt Germersheim www.germersheim.eu unter dem Menüpunkt Verwaltung & Bürgerservice {{gt}} Stadtentwicklung {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} Bauleitpläne im Verfahren abrufbar sein wird.

Die Veröffentlichung im Internet ersetzt gem. § 3 (1) PlanSiG die übliche öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB.

Zusätzlich kann in dieser Zeit nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter (marco.diehl@germersheim.eu, Tel.: 07274 960262) Einsicht in die Unterlagen genommen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise per E-Mail an planverfahren@germersheim.eu, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Entwurf des Bebauungsplans umfasst folgende Unterlagen:

  • Planzeichnung inkl. Planzeichenerklärung (Stadt Germersheim, August 2024)
  • Textliche Festsetzungen (Stadt Germersheim, August 2024)
  • Begründung (Stadt Germersheim, August 2024)
Germersheim, den 02.09.2024
Stadtverwaltung
gez. Dr. Sascha Hofmann
Erster Beigeordneter