1. Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim: Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Germersheim - Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
A.
Der Kreistag des Landkreises Germersheim hat den Tag der Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Germersheim auf
Sonntag, 10. November 2024
festgelegt.
B.
Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Gewählt werden 10 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber.
Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen.
Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig beim zuständigen Wahlleiter, Herrn Landrat Dr. Fritz Brechtel, Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, Zimmer-Nr. 42, 76726 Germersheim oder bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 41 – Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz, Außenstelle 17er Straße 1, Zimmer-Nr. 3.03, 76726 Germersheim eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr, ab. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Kreisverwaltung Germersheim, 17er Straße 1, Zimmer Nr. 3.03, 76726 Germersheim erhalten.
Die AGARP sowie die bereits bestehenden Beiräte vor Ort helfen Ihnen gerne weiter.
AGARP (Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz), Frauenlobstraße 15 bis 19, 55118 Mainz
C.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.
Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und bestimmter wahlberechtigter deutscher Einwohnerinnen und Einwohner in das Wählerverzeichnis.
Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Germersheim statt.
| 1. | Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Verbandsgemeinde-/ Stadtverwaltung beantragen. |
| 2. | Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben |
| a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, |
| b) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, |
| nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Verbandsgemeinde-/ Stadtverwaltung beantragen. |
Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis
bis zum Freitag, dem 08. November 2024, 18:00 Uhr
bei der zuständigen Verbandsgemeinde-/ Stadtverwaltung beantragen.
Antragsvordrucke können sie bei der zuständigen Verbandsgemeinde-/ Stadtverwaltung erhalten. Bei dem genannten Termin handelt es sich um keine Ausschlussfrist.
Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.