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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführter Verwaltungsakt wird gem. § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Zustellung von Informationen über bevorstehende Bodenuntersuchungen durch öffentliche Bekanntmachung.

Die Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim lässt zwischen dem 10. und 14.10.22 Bodenuntersuchungen auf dem Grundstück von Frau Anneliese Jacobs durch das Fachunternehmen IGW-Hoppe aus Karlsruhe durchführen.

Der Aufenthaltsort des Empfängers ist unbekannt. Der Bescheid wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bescheid ist bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 202 vom Empfänger während der Öffnungszeiten einsehbar.

Die Bescheide gelten zwei Wochen nach Bekanntmachung im Stadtanzeiger der Stadt Germersheim als zugestellt.

Germersheim, den 12.09.22
gez. Dr. Sascha Hofmann
Erster Beigeordneter