Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass gem. § 24 der Friedhofssatzung der Stadt Germersheim die nachfolgend aufgeführten Grabstätten durch die Stadt Germersheim abgeräumt werden.
| Feld | Reihe | Nr. | Name des zuletzt Beigesetzten |
| Friedhof Germersheim | |||
| 2 | 6 | 2 | Maria Klara Rother |
| 7 | 2 | 2 | Eleonore Völcker |
| 9 | 6 | 20 | Anna Gensheimer |
| 15 | 6 | 4 | Elise Moser |
| HI.SEKT. | 1 | 8 | Peter Löwedanz |
| HI.SEKT. | 1 | 10 | Christo Lamberoff |
| HI.SEKT. | 2 | 5 | Elisabeth Müller |
| LI.SEKT. | 1 | 9 | Kurt Rothmeier |
| LI.SEKT. | 3 | 13 | Stefan Holtz |
| Friedhof Sondernheim | |||
| 2 | 17 | 3 | Karl-Heinz Kämmerer |
Obwohl bereits im Stadtanzeiger Nr. 3/2025 vom 17.01.2025 auf den Ablauf der Ruhefristen und auf die Verpflichtung zur Abräumung der Grabstätte durch den Nutzungsberechtigten oder Verpflichteten hingewiesen wurde, sind die Grabstätten nicht abgeräumt.
Als letzte Frist wird den Nutzungsberechtigten Gelegenheit gegeben binnen 3 Monaten nach dieser Öffentlichen Bekanntmachung die Grabstätte abzuräumen oder Kontakt mit der Stadtverwaltung Germersheim aufzunehmen. Danach wird die Stadtverwaltung die Grabstätten auf Kosten des Nutzungsberechtigten oder Verpflichteten abräumen lassen, wobei das Grabmal entschädigungslos in das Eigentum der Stadt übergeht.
Zeitgleich zu dieser öffentlichen Bekanntmachung werden Hinweisschilder, die auf die bevorstehende Abräumung der Grabstätte aufmerksam machen, an den Grabsteinen angebracht.