Nachfolgend aufgeführte Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen werden gemäß § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:
Die Stadtkasse Germersheim als Vollstreckungsbehörde, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, hat für
Herr Haqani Mustafa, letzte bekannte Adresse Am alten Hafen 10 a, 76726 Germersheim,
nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 80268 erlassen:
| Datum des | Art des | Buchungsnummer |
| Schriftstücks | Schriftstücks |
|
| 07.08.2023 | Mahnung | 80268-1613573 |
| 25.08.2023 | Vollstreckungsankündigung | 80268-1615056 |
| Herrn Sögüt Abdulmecitj, letzte bekannte Adresse Römerweg 17, 76726 Germersheim, | ||
| nachfolge Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 72084 erlassen: | ||
| 07.08.2023 | Mahnung | 72084-1613517 |
| 25.08.2023 | Vollstreckungsankündigung | 72084-1615015 |
| Frau Sögüt Zeynep, letzte bekannte Adresse Römerweg 17, 76726 Germersheim, nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 78213 erlassen: | ||
| 07.08.2023 | Mahnung | 78213-1613553 |
| 25.08.2023 | Vollstreckungsankündigung | 78213-1615041 |
Der Aufenthaltsort der Empfänger ist unbekannt. Die Mahnungen werden hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Die oben aufgeführten Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen liegen bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 316 offen und können dort vom Empfänger ab sofort während der Öffnungszeiten eingesehen bzw. abgeholt werden.
Die Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen gelten zwei Wochen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Germersheim als zugestellt.