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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Zur Allgemeinen Information

  • Das Verlassen der befestigten Wege des Standortübungsplatzes ist untersagt.
  • Der Standortübungsplatz Germersheim ist ein militärischer Bereich und Privatgelände der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ein unbefugtes Betreten während der Übungszeiten ist verboten.
  • Übungszeiten werden durch gehisste rote Flaggen angezeigt.
  • Das Befahren mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Genehmigung des Standortältesten Germersheim erlaubt.
  • Ausschließlich das Betreten der befestigten Wege auf dem Standortübungsplatz wird außerhalb der Übungszeiten zum Zwecke der stillen Erholung geduldet.
  • Hunde sind immer anzuleinen.
  • Die Germersheimer Düne auf dem Standortübungsplatz ist ein besonders geschützter Bereich. Dieser darf nicht betreten werden.
  • Das Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen ist verboten.
  • Ganzjähriges Rauchverbot in den Wäldern von Rheinland-Pfalz
  • Bei Zuwiderhandlung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Standortältester Germersheim