Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung
Nächster Artikel: Kreistag wählt Vorschlag für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit
Zur Allgemeinen Information
- Das Verlassen der befestigten Wege des Standortübungsplatzes ist untersagt.
- Der Standortübungsplatz Germersheim ist ein militärischer Bereich und Privatgelände der Bundesrepublik Deutschland.
- Ein unbefugtes Betreten während der Übungszeiten ist verboten.
- Übungszeiten werden durch gehisste rote Flaggen angezeigt.
- Das Befahren mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Genehmigung des Standortältesten Germersheim erlaubt.
- Ausschließlich das Betreten der befestigten Wege auf dem Standortübungsplatz wird außerhalb der Übungszeiten zum Zwecke der stillen Erholung geduldet.
- Hunde sind immer anzuleinen.
- Die Germersheimer Düne auf dem Standortübungsplatz ist ein besonders geschützter Bereich. Dieser darf nicht betreten werden.
- Das Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen ist verboten.
- Ganzjähriges Rauchverbot in den Wäldern von Rheinland-Pfalz
- Bei Zuwiderhandlung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Standortältester Germersheim