Mit Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 22.08.2025 – Az. 6425-0001#2022/0006-0111 31 AB2 – ist der Plan für den Bau und Betrieb eines Reserveraumes für Extremhochwasser in der Hördter Rheinaue nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgestellt worden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird mit Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom
29. September 2025 bis einschließlich 13. Oktober 2025
auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (www.sgdsued.rlp.de) unter der Rubrik „Service / Öffentlichkeitsbeteiligung Bekanntmachungen“ elektronisch veröffentlicht.
Um auch Personen, die keinen bzw. keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, eine Kenntnisnahme des veröffentlichten Planfeststellungsbeschlusses zu ermöglichen, wird dieser, zusammen mit den festgestellten Planunterlagen, innerhalb der o.g. Frist bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim,
Zimmer Nr. 2
(Gebäude Deutschordenshaus),
Am Deutschordensplatz 1,
76761 Rülzheim
während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße und unter der Internetseite www.uvp-verbund.de – Schlagwort „Reserveraum Hördt“ eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.
Rechtsbehelfe gegen den Planfeststellungsbeschluss können nur von denjenigen eingelegt werden, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.
Germersheim, 18.09.2025