Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 des Kommunalen Zweckverbands zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) und Erteilung der Entlastung.
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06. Dezember 2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
Die Verbandsversammlung erteilt dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung für das Haushaltsjahr 2021. Die Verbandsversammlung folgt damit der Empfehlung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, welches nach Abschluss seiner Prüfung festgestellt hat, dass
| 1. | der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden vermittelt. |
| 2. | sich Beanstandungen bzw. Feststellungen nicht ergeben haben. |
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und dem Beteiligungsbericht sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes liegen gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Zeit von Mittwoch, dem 1. März 2023 bis einschließlich
Donnerstag, dem 9. März 2023 während der allgemeinen Bürozeiten des KommZB in 55118 Mainz, Hindenburgstraße 32, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Situation wird allerdings um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten (Tel.: 06131 / 9264-0, E-Mail: info@kommzb.de). Die jeweils geltenden Regelungen bzgl. des Infektionsschutzes, Tragen von FFP2-Masken oder andere Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme bei Verwaltungsbehörden in Mainz gelten, sind auch beim KommZB einzuhalten.