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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 4/2024
Senioren - Jugend - Soziales
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Antragstellung für die unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/2025 bis spätestens 15.03.2024 möglich

Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schulen (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen.

Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Germersheim die Schulbuchausleihe:

Realschule plus in Lingenfeld

Geschwister-Scholl-Realschule plus in Germersheim

Richard-von-Weizsäcker-Realschule plus in Germersheim

Goethe-Gymnasium in Germersheim

Berufsbildende Schule in Germersheim

Realschule plus in Bellheim

Integrierte Gesamtschule in Rülzheim

Integrierte Gesamtschule in Rheinzabern

Integrierte Gesamtschule in Kandel

Realschule plus in Kandel

Carl-Benz-Gesamtschule in Wörth

Europa-Gymnasium in Wörth

Berufsbildende Schule in Wörth

Es gibt zwei Arten der Ausleihe, die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr).

Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe):

Seit Dezember 2023 werden über die Schulen die Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) verteilt. Die Anträge können bis spätestens 15.03.2024 bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in seltenen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

einem Kind

26.500 Euro

zwei Kindern

30.250 Euro

drei Kindern

34.000 Euro

vier Kindern

37.750 Euro

zzgl. 3.750 Euro je weiteres Kind.

Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

einem Kind

22.750 Euro

zwei Kindern

26.500 Euro

drei Kindern

30.250 Euro

vier Kindern

34.000 Euro

zzgl. 3.750 Euro je weiteres Kind.

Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten über die Schulen im Mai verteilt.

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.