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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweise zu Ihrem Grundsteuerbescheid

Mit Bescheid-Datum 10.01.2025 wurden die Grundsteuer-Bescheide für 2025 verschickt. Für viele Bürgerinnen und Bürger ergeben sich im Vergleich zu 2024 deutliche Erhöhungen. Bürgermeister Marcus Schaile hat Verständnis für den Unmut vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger, die durch die Erhöhung betroffen sind. Ursächlich hierfür ist jedoch die Neubewertung durch das Finanzamt.

Die Grundsteuer gründete sich bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten, basierend auf Wertverhältnissen von 1964. Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst. Mit der Neubewertung durch das Finanzamt geht in vielen Fällen eine deutliche Erhöhung des Grundsteuerwertes und somit der zu zahlenden Grundsteuer einher.

Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages auf dem 01.01.2025. Diese Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind den Bürgern bereits vor einiger Zeit zugegangen. An diese Feststellungen sind wir zwingend gebunden, sie bilden die Grundlage unserer Steuerberechnung.

Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Speyer-Germersheim.

Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zu Zahlung oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte über die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die Stadtverwaltung Germersheim. Wir bitten an der Stelle gleichzeitig um Verständnis, dass es auf Grund der Vielzahl an Rückfragen zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform.