Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Germersheim können zum privaten Eigenbedarf Brennholz erwerben. Es gibt von den kommunalen Forstbetrieben nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre noch trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich!
Sie können ab September bis spätestens 31. Oktober direkt online Ihre Brennholz-Anfrage aufgeben über die Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen (Link siehe weiter unten).
https://www.wald.rlp.de/de/forstamt-pfaelzer-rheinauen/angebote/brennholz/
oder einfach über Google-Schlagwortsuche „Forstamt Bellheim“.
Bitte nutzen Sie diesen zeitgemäßen Anfrageweg über Internet - es ist ganz einfach und bequem. Kunden ohne Internet-Zugang können auch evtl. über Angehörige/Freunde die Anfrage mit ihren Angaben per Smartphone aufgeben lassen.
Künftig kann Polterholz, hier wie auch landesweit, nur noch mit dem Abrechnungsmaß Festmeter angefragt und abgerechnet werden.
1 Festmeter (Fm) entspricht 1,4 Ster
Für alle Brennholz-Kunden gilt:
Die detaillierten Regelungen sind der Homepage zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen.
Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge zunächst nur an Ortsansässige der jeweiligen waldbesitzenden Ortsgemeinden verkauft. Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 10 Festmeter begrenzt. Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keinerlei Garantie auf Zuteilung. Wir bemühen uns um eine gerechte Verteilung der begrenzten Mengen.