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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Germersheim

Bekanntmachung

  • dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Germersheim insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet
  • über Zeit und Ort des Zusammentritts der Briefwahlvorstände
  • die Zusendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten und
  • die Rücksendung des Wahlbriefes an den Wahlleiter oder den zuständigen Briefwahlvorstand

I.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 30. September 2024 bestimmt, dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Germersheim insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet. Sie erhalten in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 auf dem Postwege den Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag.

II.

Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Germersheim, Wahlamt, Kolpingplatz 3, Zimmer 106 in 76726 Germersheim (Telefon: 0 72 74 / 96 02 22). Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 8. November 2024, 18:00 Uhr, angefordert werden.

III.

Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Briefwählers ausgefüllt hat.

IV.

Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Wahlbehörde (Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3 in 76726 Germersheim) eingeht. Der Wahlbrief ist auch rechtzeitig eingegangenen, wenn er am 10. November 2024 bis 18:00 Uhrbeim zuständigen Briefwahlvorstand abgegeben wird. Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.

V.

Die Briefwahlvorstände treten zur Feststellung des Briefwahlergebnisses am 10. November 2024 um 14:00 Uhr in der Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3 in 76726 Germersheim zusammen. Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich. Jedermann hat ungehinderten Zutritt zu den Sitzungsräumen der Briefwahlvorstände.

Germersheim, den 30.09.2024
gez. Marcus Schaile I Bürgermeister
zugleich als Wahlleiter