Alle Jagdgenossen in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken der Stadt Germersheim werden zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, dem 25.10.2019, um 13:00 Uhr, im Sitzungszimmer 8 des Stadthauses, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim eingeladen.
Jagdgenosse ist jeder, der eine bejagbare Grundstücksfläche im gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Eigentum hat. Maßgebend für das Eigentumsrecht ist der aktuelle Grundbuchstand. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. | Eröffnung und Begrüßung. |
2. | Rechnungslegung der Jagdgenossenschaft für die Pachtjahre bis 31.03.2019 |
3. | Entlastung des Jagdvorstandes für die abgelaufenen Pachtjahre |
4. | Änderung des Geschäftsbesorgungsvertrages ab 01.04.2020 |
5. | Nachwahl des 2 Beisitzers und dessen Vertreter |
6. | Neuwahl des gesamten Jagdvorstandes ab 01.04.2020 für die nächsten 5 Jahre |
7. | Beschränkung der Verpachtungsbedingungen vom 01.04.2020 bis 31.03.2032 |
8. | Verschiedenes, Wünsche und Anfragen. |
Zur Feststellung der Stimmrechte werden die Jagdgenossen gebeten sich bis spätestens 18.10.2019 während der Dienststunden:
Montag bis Mittwoch: 8.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 16.00 Uhr,
Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 18.00 Uhr,
Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr,
im Stadthaus, Kolpingplatz 3, Zimmer 320, Tel.: 0 72 74 / 960 – 280, registrieren zu lassen.
Die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht an Dritte ist zulässig. Wir bitten jedoch zu beachten, dass bei gemeinschaftlichem Eigentum oder Erbengemeinschaften die Vollmacht von allen Berechtigten unterzeichnet werden muss. Ein Jagdgenosse kann maximal drei weitere
Jagdgenossen vertreten.
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Jagdgenossen beschlussfähig.
Germersheim, den 24.09.2019
Marcus Schaile
Jagdvorsteher