Wir sind Ansprechpartnerinnen für behinderte und pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige. Als Fachberatungsstelle informieren wir hier in regelmäßigen Abständen über pflegebezogene Themen.
Der Entlastungsbetrag steht Empfängern von Pflegeversicherungsleistungen monatlich unabhängig vom monatlichen Pflegegeld, der Sach- oder Kombinationsleistung zu. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Dem Pflegebedürftigen steht eine sogenannte Sach-Leistung zur Verfügung, die dazu dient, die Pflegeperson durch professionelle Hilfe zu entlasten.
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen zu, die einen Pflegegrad 1 - 5 haben und beträgt monatlich 125 €. Er sammelt sich Monat für Monat im laufenden Jahr an, wenn er nicht für die Inanspruchnahme von Hilfen genutzt wird. Die gesammelten Beträge des laufenden Jahres verfallen dann aber spätestens zum 30.6. des Folgejahres.
Der Pflegebedürftige erhält vom Leistungserbringer eine Rechnung, die er bei seiner Pflegekasse zur Erstattung einreicht. Über eine Abtretungserklärung bieten manche Leitungserbringer eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse an.
Für folgende Leistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden: Angebote, die das seelische Wohl der Pflegebedürftigen im Blick haben oder zum Erhalt geistiger und körperlicher Fähigkeiten beitragen, aktivierende Tätigkeiten im Rahmen von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, Begleitung zu Behörden, zum Arzt oder bei Freizeitmaßnahmen, Besuche in Tagespflegestätten/ Tagestreffs, Kurzzeitpflegeaufenthalte oder -ausschließlich bei Pflegegrad 1 - grundpflegerische Maßnahmen.
Mögliche Leistungserbringer sind: Ambulante Pflegedienste, sonstige nach Landesrecht anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote, familienentlastende Dienste der Behindertenhilfe, ambulante Rund-um-die-Uhr-Pflegedienste, Tages- und Nachtpflegestätten, Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder nach Landesrecht anerkannte Einzelpersonen. Bei der letztgenannten Option besteht u.a. die Möglichkeit, dass eine nicht-verwandte Person sich anerkennen lässt und vom Pflegebedürftigen auf Basis eines Minijobs für hauswirtschaftliche Hilfen (z.B. Einkauf, Nahrungszubereitung, Putzen) angestellt wird. Die weiteren zu beachtenden Informationen hierzu finden Sie mit dem Stichwort „Mini-Angebote“ unter https://mastd.rlp.de oder telefonisch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) unter 0651 9494-890 oder 0651 9494-151. Sie können aber auch einfach Informationen und ggfs. Unterstützung beim Pflegestützpunkt erfragen.
Dieser Text enthält nur Basisinformationen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Bei offenen Fragen vereinbaren Sie gerne mit uns einen kostenfrei Beratungstermin. Wir beraten trägerunabhängig, unverbindlich und unter Wahrung der Schweigepflicht.
Unsere Kontaktdaten:
Pflegestützpunkt Germersheim (Stadt Germersheim, VG Lingenfeld)
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E-Mail: sabine.stepp@pflegestuetzpunkte-rlp.de
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