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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Gasbeschaffungsumlage kommt doch nicht – ermäßigter Steuersatz auf Gas

- Was bedeutet das für die Gasverbraucher?

Senkungen bzw. Abschaffungen von staatlichen Umlagen werden von der Stadtwerke Germersheim GmbH selbstverständlich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben; Sie müssen hierfür nichts unternehmen. Das gilt auch für den reduzierten Steuersatz von 7 % bei Gas- und Wärmelieferungen.

Die von der Politik zum 1. Oktober beschlossene Gasbeschaffungsumlage wurde kurzfristig gekippt. Im konkreten Fall bedeutet dies, die Preiserhöhung zum 1.11.2022 reduziert sich um 3,63 ct/kWh netto (3,88 ct/kWh brutto bei zurzeit 7 % MwSt.).

Sie als unsere Kundin oder als unser Kunde müssen nichts weiter tun.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland begrüßen die Stadtwerke Germersheim GmbH die von der Bundesregierung angekündigten Entlastungen.

Dr. Wolfram Baumgartner, der Geschäftsführer der Stadtwerke Germersheim, appelliert trotzdem zum Sparen. Der sparsame Einsatz von Energie schont nicht nur die Umwelt und den eigenen Geldbeutel, er hilft uns auch eine Gasmangellage zu vermeiden!