Eine 18monatige Studie soll, in Absprache mit den Eigentümern der Immobilien, einen Plan zur Erleichterung der Renovierungsarbeiten entwickeln. In einer Broschüre verweist der Gemeindeverband Mâconnais-Tournugeois auf das „Malraux-Gesetz“ von 1962 (benannt nach dem Kulturminister Malraux). Darin ist die Ausarbeitung eines Schutz- und Entwicklungsplans ein wesentliches Instrument zur Erhaltung des architektonischen, historischen städtischen Erbes. Der Plan ermöglicht die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz historischer Stadtteile sowie bemerkenswerter Gebäude und fördert gleichzeitig deren Sanierung und Aufwertung.
Die vom Staat mit der Besichtigung beauftragten Architekten sind kompetente und qualifizierte Fachleute, die der Schweigepflicht unterliegen und die Privatsphäre der Eigentümer respektieren. Bei einem Besuch beurteilen sie den Zustand des Gebäudes, seinen Denkmalwert und sein Renovierungspotential, informiert der Gemeindeverband die Einwohner von Tournus. Die Architekten teilen den Eigentümern auch die Elemente mit, die im Fall von Renovierungsarbeiten zur finanziellen Unterstützung berechtigen.
Durch Wohnungen in der Innenstadt, die mit modernen Komfortbedingungen ausgestattet sind und den aktuellen Bedürfnissen der Haushalte bestmöglich gerecht werden, wird Tournus an Lebensqualität und Attraktivität gewinnen, schreibt die Communauté de communes in ihrer Veröffentlichung.