Allgemeine Informationen
| - | Das Verlassen der befestigten Wege des Standortübungsplatzes ist untersagt. |
| - | Der Standortübungsplatz Germersheim ist ein militärischer Bereich und Privatgelände der Bundesrepublik Deutschland. |
| - | Ein unbefugtes Betreten während der Übungszeiten ist verboten. |
| - | Übungszeiten werden durch gehisste rote Flaggen angezeigt. |
| - | Das Befahren mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Genehmigung des Standortältesten Germersheim erlaubt. |
| - | Ausschließlich das Betreten der befestigten Wege auf dem Standortübungsplatz wird außerhalb der Übungszeiten zum Zwecke der stillen Erholung geduldet. |
| - | Hunde sind immer anzuleinen. |
| - | Die Germersheimer Düne auf dem Standortübungsplatz ist ein besonders geschützter Bereich. Dieser darf nicht betreten werden. |
| - | Das Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen ist verboten. |
| - | Ganzjähriges Rauchverbot in den Wäldern von Rheinland-Pfalz |
| - | Bei Zuwiderhandlung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. |