Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Germersheim am 10. November2024 - Bekanntmachung über die Durchführung der Wahl als Briefwahl und über Zeit und Ort des Zusammentritts der Briefwahlvorstände, die Zusendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten und die Rücksendung des Wahlbriefes an die Briefwahlvorstände.
Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Germersheim am 10. November 2024
Bekanntmachung
| - | dass die Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Germersheim als Briefwahl stattfindet |
| - | überZeit und Ort des Zusammentritts der Briefwahlvorstände |
| - | die Zusendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten und |
| - | die Rücksendung des Wahlbriefes an die Briefwahlvorstände |
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 30. September 2024 bestimmt, dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Germersheim insgesamt als Briefwahl stattfindet. Sie erhalten in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 auf dem Postwege den Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an die jeweilige Wahlbehörde adressierten Wahlbriefumschlag.
Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Wahlbehörde. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 8. November 2024, 18 Uhr, angefordert werden.
Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Briefwählers ausgefüllt hat.
Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Wahlbehörde eingeht. Der Wahlbrief ist auch rechtzeitig eingegangen, wenn er am 10. November 2024 bis 18 Uhr beim jeweiligen Briefwahlvorstand abgegeben wird. Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.
Der jeweilig zuständige Briefwahlvorstand tritt zur Feststellung des Briefwahlergebnisses am 10. November 2024 zu den nachfolgend aufgeführten Orten und Zeiten zusammen:
| - | Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, um 14.00 Uhr |
| - | Stadtverwaltung Wörth, Mozartstr. 2, Besprechungszimmer 213, 1. OG, 76744 Wörth, um 15.00 Uhr |
| - | Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Schubertstr. 18, 76726 Bellheim, um 16.00 Uhr |
| - | Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach, um 16.00 Uhr |
| - | Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Sitzungssaal, 76751 Jockgrim, um 15.00 Uhr |
| - | Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8, Sitzungszimmer 209, 76870 Kandel, um 17.00 Uhr |
| - | Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstr. 60, 1. OG, Zimmer 205, 67360 Lingenfeld, um 13.00 Uhr |
| - | Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, Besprechungszimmer, 76761 Rülzheim, um 13.00 Uhr |
Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich. Jedermann hat ungehinderten Zutritt zu den jeweiligen Räumen der Briefwahlvorstände.