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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 42/2025
Senioren - Jugend - Soziales
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Der Pflegestützpunkt informiert: Das Seniorenheim

Wir sind Ansprechpartnerinnen für behinderte und pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige. Als Fachberatungsstelle informieren wir hier in regelmäßigen Abständen über pflegebezogene Themen.

Thema heute: Was ist ein Seniorenheim?

Seniorenheime – häufig auch Altenheime oder Pflegeheime genannt - bieten ein neues Zuhause für all die Menschen, die wegen Pflegebedürftigkeit, chronischer Erkrankung, fehlender Pflegeperson oder aus anderen Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Umfeld wohnen bleiben können. (Auch die vorübergehende stationäre Versorgung in Form von sog. „Kurzzeitpflege“ erfolgt in der Regel in einem Seniorenheim.)

Das Wohnen in den Seniorenheimen umfasst alle Belange ihrer Bewohner. Hierzu gehören die medizinische und pflegerische Versorgung, sowie die Vollverköstigung und die Freizeitgestaltung. Manche Heime verfügen über einen Sozialdienst, der auch beim „Behördenkrieg“ behilflich ist.

Zusätzliche Versorgungsleistungen können zum Beispiel sog. Betreutes Wohnen oder geschützte Wohnbereiche für Menschen mit Hinlauftendenz sein.

Ein dauerhafter Umzug in ein Seniorenheim ist eine große Veränderung und in einem neuen Zuhause sollte man sich wohlfühlen. Ratsam ist es daher, vor dem Einzug das ausgewählte Heim aufzusuchen und alle persönlichen Fragen, Wünsche und Erwartungen in einem unverbindlichen Gespräch zu klären.

Die Aufnahme in ein Seniorenheim ist in der Regel erst ab Vorliegen eines Pflegegrades 2 (oder höher) und in Rheinland-Pfalz ab dem 60. Lebensjahr möglich.

Was kosten Seniorenheime?

Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus den Kosten für die Pflege (Pflegesatz), für Unterkunft und Verpflegung (U & V), für die Auszubildenden (Ausbildungsumlage bzw. Ausbildungszuschlag) und den Investitionskosten zusammen.

Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, erhält von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss, der sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richtet. Vor dem Einzug ist ein Antrag auf vollstationäre Pflege bei der Pflegekasse zu stellen.

Die verbleibenden Kosten muss der Betroffene aus seinem Einkommen und Vermögen bezahlen. Es handelt sich dabei um die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage und Sonderleistungen.

Geld- und Sachwerte (Sparguthaben, Haus– und Grundstücke, Aktien, Lebensversicherungen etc.) müssen bis zu einem gewissen Freibetrag eingesetzt werden, bevor unter bestimmten Voraussetzungen und nach ausführlicher Prüfung das Sozialamt (Kreisverwaltung) im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ die Kosten für den Heimaufenthalt übernimmt.

Der Sozialhilfeträger trägt normalerweise die Kosten für ein Doppelzimmer, nur unter bestimmten Voraussetzungen wird auch ein Einzelzimmer finanziert.

Kann ich mich zum Umzug ins Seniorenheim beraten lassen?

Sie tragen sich mit dem Gedanken in ein Seniorenheim zu ziehen bzw. Ihren pflegebedürftigen Angehörigen in einem Seniorenheim unterzubringen? Bevor Sie sich endgültig für den Umzug in ein

Seniorenheim entscheiden, können Sie sich bei Ihrem zuständigen Pflegestützpunkt über die Vielzahl an Hilfen beraten lassen, die es im häuslichen Bereich gibt. Auch zu finanziellen Unterstützungsleistungen für ambulante Pflege oder Pflege im Heim beraten wir Sie umfassend. Für einen persönlichen Beratungstermin wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Dieser Text enthält nur Basisinformationen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Bei offenen Fragen vereinbaren Sie gerne mit uns einen kostenfreien Beratungstermin. Wir beraten trägerunabhängig, unverbindlich und unter Wahrung der Schweigepflicht.

Sie wünschen genauere Informationen, brauchen Hilfe bei der Antragstellung? Dann sprechen Sie uns gerne an, wir sind für Sie da.

Unsere Kontaktdaten:

Pflegestützpunkt Germersheim (Stadt Germersheim, VG Lingenfeld)

Bismarckstr. 12

76726 Germersheim

Christiane Scheib Tel: 07274 – 70 30 177

E-Mail: christiane.scheib@pflegestuetzpunkte-rlp.de

Andrea Herrmann, Tel.: 07274 – 70 30 932

E-Mail: andrea.herrmann@pflegestützpunkte-rlp.de