Der Stadtrat der Stadt Germersheim hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 die öffentliche Widmung von Verkehrsflächen beschlossen:
Die nachfolgend genannten Straßen und Wege werden gemäß § 36 LStrG RP als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr ohne Einschränkung der Benutzungsarten und Benutzerkreise gewidmet. Der Verlauf der gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
a) ohne Einschränkung der Benutzungsarten und Benutzerkreise:
1. Am Sportzentrum Wrede Pl.Nr. 4
Die im beigefügten Lageplan markierte Straße wird künftig die Straßenbezeichnung „Am Sportzentrum Wrede“ führen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Germersheim einzulegen. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1],[2] an: sv-ger@poststelle.rlp.de |
erhoben werden. Die Rechtsbehelfsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, eingelegt wird.
[1] Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (Abl. EU Nr. L257 S. 73).
[2] Nähere Informationen zur Verwendung der elektronischen Signatur finden Sie auf unserer Homepage www.germersheim.eu unter der Rubrik Aktuelles/ elektronische Kommunikation