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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführter Verwaltungsakt wird gem. § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Zustellung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege durch öffentliche Bekanntmachung.

Das Steueramt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim hat für

Herrn Dietl Eugen

einen Bescheid für die Erhebung und Festsetzung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege erlassen.

Der Aufenthaltsort des Empfängers ist unbekannt. Der Bescheid wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bescheid liegt bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 318 offen und kann dort vom Empfänger während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Bescheid gilt zwei Wochen nach Bekanntmachung im Stadtanzeiger der Stadt Germersheim als zugestellt.

Germersheim, den 25.10.2023
Marcus Schaile | Bürgermeister