Der Stadtrat der Stadt Germersheim hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Umbenennung von Verkehrsflächen beschlossen:
Die im beigefügten Lageplan markierten Flächen der Flurstücke 3316/4, 3316/3, 225/76 und 448/816 werden zukünftig die Bezeichnung „Europaplatz“ führen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Germersheim einzulegen. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1],[2] an: |
erhoben werden. Die Rechtsbehelfsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, eingelegt wird.
[1] Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektron
ische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (Abl. EU Nr. L257 S. 73).
[2] Nähere Informationen zur Verwendung der elektronischen Signatur finden Sie auf unserer Homepage www.germersheim.eu unter der Rubrik Aktuelles/ elektronische Kommunikation