| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 31.10.2024 dem Stadtrat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3, Zimmer 15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.germersheim.eu zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner von Germersheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3, Zimmer 15, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim oder elektronisch an info@germersheim.eu einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |