Bebauungsplan Nr. S 20 "Ehemaliges Grübel-Areal", Aufstellung eines Bebauungsplans; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses; Bekanntmachung der Durchführung der öffentlichen Auslegung (§ 3 (2) BauGB)
Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Germersheim hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. S 20 "Ehemaliges Grübel-Areal" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB i. V. m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB und ohne Umweltbericht gem. § 2 a BauGB aufgestellt. Von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen (§ 3 (3) S. 2 BauGB) verfügbar sind wird abgesehen.
Das ca. 1941 qm große Grundstück Fl.-Nr. 740/4 in Sonderheim (Friedhofstraße) liegt derzeit brach und soll künftig einer neuen Wohnnutzung zugeführt werden. Geplant ist eine Mischform aus Reihenhaus und Geschosswohnungsbau mit insgesamt neun Wohneinheiten, die Elemente aus der vorhandenen Bebauung der Umgebung aufnimmt und modern interpretiert. Entlang der Friedhofstraße sollen die notwendigen Stellplätze in Carports und Nebenanlagen angeordnet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücknummer 740/4 in Sondernheim.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 (1) Plansicherungsgesetz (PlanSiG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 auf der Homepage der Stadt Germersheim www.germersheim.eu unter dem Menüpunkt > Verwaltung & Bürgerservice > Stadtentwicklung/Bauleitplanung > Bauleitpläne im Verfahren abrufbar sein wird.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen, vorzugsweise per E-Mail an planverfahren@germersheim.eu, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Zusätzlich kann in dieser Zeit nach vorheriger Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin (Biljana.Savkovic@germersheim.eu, Tel.: 07274 960254) Einsicht in die Unterlagen genommen werden.
| Der Entwurf des Bebauungsplans umfasst folgende Unterlagen | |
| • | Planzeichnung inkl. Planzeichenerklärung (Humbert Architekt, April 2023) |
| • | Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Begründung (Humbert Architekt, Oktober 2023) |
| • | Vorhaben- und Erschließungsplan mit Lageplan, Ansichten und Schnitten (Humbert Architekt, August 2023) |
| Folgender Fachbeitrag liegt ebenfalls vor: | |
| • | Geotechnischer Bericht (Ingenieurbüro IGW-Hoppe, Karlsruhe, April 2023) |