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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Germersheim

Bebauungsplan Nr. 11 "Bereich Hauptschule", 1. einfache Änderung;

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB)

Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Stadt Germersheim hatte in seiner Sitzung am 05.10.2023 die Aufstellung der 1. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Bereich Hauptschule" beschlossen.

Im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 11 „Bereich Hauptschule“ sind Einfriedungen derzeit sowohl im Vorgärten als auch im rückwärtigen Bereichen nur sehr begrenzt zulässig.

Eine Bestandsaufnahme hat ergeben, dass die Festsetzung insbesondere im Hinblick auf die gewählte Materialität der bestehenden Einfriedungen in großen Teilen nicht umgesetzt wurde. Die festgesetzte Höhe der zulässigen Einfriedungen wurde mit 0,6 m im Vorgartenbereich äußerst restriktiv bemessen, sodass diese in Einzelfällen ebenfalls nicht eingehalten wurde bzw. aufgrund äußerer Umstände (Topografie etc.) anders zu bewerten war. Der Einbezug lebender Einfriedungen sowie die Restriktion auf „Einfamilienhäuser“ führte zudem zu rechtlichen Unschärfen in der Praxis.

Um zukünftig dennoch die gestalterischen Zielvorstellungen der Stadt hinsichtlich Einfriedungen zu fassen und durchsetzen zu können, ist die Änderung der örtlichen Bauvorschriften erforderlich.

Der Bebauungsplan wird im einfachen Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und ohne Umweltprüfung aufgestellt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 (1) Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 auf der Homepage der Stadt Germersheim www.germersheim.eu unter dem Menüpunkt > Verwaltung & Bürgerservice > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Bauleitpläne im Verfahren abrufbar sein wird.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise per Email an planverfahren@germersheim.eu, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlich kann in dieser Zeit nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter (marco.diehl@germersheim.eu, Tel.: 07274 960262) Einsicht in die Unterlagen genommen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes umfasst folgende Unterlagen (Stand: November 2023):

- Bebauungsplan Nr. 11 „Bereich Hauptschule“ - 1. Einfache Änderung - Örtliche Bauvorschriften

Germersheim, den 06.11.2023
Stadtverwaltung
gez. Marcus Schaile, Bürgermeister