Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die Stadtwerke alle eigenen und fremdversorgten Kunden anschreiben und Sie um die Übermittlung der Zählerstände bitten. Für Ihre Mitarbeit und Unterstützung bedanken wir uns recht herzlich.
Wichtig:
Die Mitteilung der Zählerstände kann per Internet, Post, Fax oder telefonisch erfolgen. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage bitten wir Sie - soweit als möglich - von der persönlichen Abgabe im Kundencenter der Stadtwerke Germersheim GmbH abzusehen. Ideal ist die Erfassung im Internet, da hier direkt eine Plausibilitätsprüfung Ihres Zählerstandes erfolgt, um Ablesefehler zu vermeiden.
Bei telefonischer Abgabe des Standes sollten Sie mit Engpässen in der Erreichbarkeit rechnen, da uns in dieser Zeit sehr viele Anrufer erreichen möchten.
Alle notwendigen Informationen über den Ablauf der Jahresablesung erhalten Sie mit einem Anschreiben mit Ablesekarte, das wir am 09.12.2022 verschicken werden und welches Sie bitte gemäß der beschrieben Übermittlungswege bis zum 10.01.2022 übersenden sollten.
Haben uns nach diesem Datum keine plausiblen Zählerstände erreicht, wird der Verbrauch gemäß den rechtlichen Vorgaben geschätzt und abgerechnet. Da eine Schätzung weder im Interesse der Stadtwerke, noch von Ihnen als Kunde liegt, bitten wir Sie um rechtzeitige Übermittlung des Zählerstandes.
Dies gilt übrigens auch für alle Abnahmestellen, die nicht durch die Stadtwerke beliefert werden. Als zuständiger Netz- und Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke für die Ablesung und Übermittlung der Zählerstände auch an den jeweiligen Lieferanten zuständig.
Weitere Informationen zum Thema Jahresabrechnung 2022 erhalten die Kunden im Kundencenter der Stadtwerke Germersheim GmbH bzw. können im Internet (www.stw-ger.de) nachgelesen werden.
Hinweis:
Aufgrund der kurzfristigen, gesetzlichen Vorgaben zur Gas-Soforthilfe der Bundesregierung und den damit verbundenen IT-Umstellungen, kann es bei der Rechnungsstellung Anfang des Jahres zu Verzögerungen kommen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!