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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführte Verwaltungsakte werden gem. § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Die Zustellung von zwei Gewerbesteuerbescheiden durch öffentliche Bekanntmachung.

Das Steueramt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim hat die Firma Destination Global Star UG zwei Gewerbesteuerbescheide erlassen.

Der Aufenthaltsort des Empfängers ist unbekannt. Die Bescheide werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Bescheide liegen bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 310 offen und können dort vom Empfänger während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Bescheide gelten zwei Wochen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Germersheim als zugestellt.

Germersheim, den 23.11.2022
Marcus Schaile
Bürgermeister