Nachfolgend aufgeführter Verwaltungsakt wird gem. § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:
Die Zustellung eines Haftungsbescheids durch öffentliche Bekanntmachung.
Das Steueramt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim hat für Herr Edmund-Illie Tauber als Geschäftsführer der A.B. Bau GmbH, einen Haftungsbescheid für die Gewerbesteuer erlassen.
Der Aufenthaltsort des Empfängers ist unbekannt. Der Bescheid wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bescheid liegt bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 310 offen und kann dort vom Empfänger während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der Bescheid gilt zwei Wochen nach Bekanntmachung im Stadtanzeiger der Stadt Germersheim als zugestellt.