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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes Rheinland-Pfalz i. V. m. § 10 Abs. 1 und 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes stellen wir die nachfolgenden Schriftstücke der Stadt Germersheim an Fa. Multiple Resources Limited Les Cascades, Edith Cavell Street, Mauritius öffentlich zu. Die Bescheide werden öffentlich bekannt gemacht, da eine Zustellung gemäß § 9 Verwaltungszustellungsgesetz keinen Erfolg verspricht.

Die Bescheide für die wiederkehrenden Ausbaubeiträge der Stadtverwaltung mit Datum 27.10.2023, AZ 61524-37718, 61524-37719, 61524-37720, 61524-37721, 61524-37722, 61524-37723, 61524-37724, 61524-37725 können bei der Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3, Zimmer 204, während der allgemeinen Dienststunden ab sofort eingesehen bzw. abgeholt werden.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 10 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes die Bescheide als zugestellt gelten, wenn seit dem Tag der Bekanntgabe 2 Wochen vergangen sind.

Germersheim, den 21.11.2023
gez.
Marcus Schaile, Bürgermeister