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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Information zur Straßenreinigungspflicht

In letzter Zeit haben sich bei der Stadtverwaltung Germersheim vermehrt Beschwerden über ungereinigte Geh- und Radwege im Innerortsbereich von Germersheim und Sondernheim gehäuft. Die Stadtverwaltung möchte daher darauf hinweisen, dass die Reinigungspflicht der Straßen grundsätzlich den Eigentümern oder Besitzern der angrenzenden Grundstücke obliegt. Aufgrund der winterlichen Wetterverhältnisse möchten wir zudem auf die Pflicht zur Schneeräumung und Streuung bei entsprechender Witterung hinweisen.

Die entsprechenden Regelungen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Germersheim können im Internet unter

https://www.germersheim.eu/verwaltung-buergerservice/stadthaus/satzungen/ nachgelesen werden.