des Wahlleiters für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Germersheim am 06.04.2025 zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
Am Sonntag, dem 06.04.2025 von 8:00 bis 18:00 Uhr, findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Germersheim
und
am Sonntag, dem 27.04.2025 von 8:00 bis 18:00 Uhr, die etwaige Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Germersheim
statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Stadt Germersheim nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 28.02.2025, 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Germersheim, Wahlamt, Kolpingplatz 3, Zimmer 106 in 76726 Germersheim zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung (KWO) gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Germersheim, Wahlamt, Kolpingplatz 3, Zimmer 106 in 76726 Germersheim erhalten.