Der Stadtrat der Stadt Germersheim hat in seiner Sitzung am 13.12.2023, die im Betreff genannte Satzung beschlossen.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 24 Absatz 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Germersheim öffentlich bekannt gemacht und im Stadtanzeiger vom 22.12.2023 veröffentlicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung).
Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133) und § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juli 2023 (BGBl. I S. 221) m. W. v. 01.10.2023 wird die Satzung der Stadt Germersheim zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Theobaldkaserne Germersheim vom 24.08.1998 (öffentlich bekannt gemacht im Germersheimer Stadtanzeiger vom 28.08.1998) wie folgt geändert:
Die Satzung vom 24.08.1998 zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Theobaldkaserne Germersheim wird gem. § 162 BauGB für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich aufgehoben. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Die Satzung tritt gem. § 162 Absatz 2 Satz 4 BauGB mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.