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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausschreibung der Stelle des/der Bürgermeisters/in

Bei der Kreis- und Universitätsstadt Germersheim ist zum 01.01.2026 die Stelle der/des hauptamtlichen

Bürgermeisterin/Bürgermeisters

zu besetzen.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, den 06. April 2025 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Germersheim für die Amtszeit von 8 Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, den 27. April 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer

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Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,

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am Tag der Wahl (06. April 2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat,

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nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist

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sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl, 06. April 2025, das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B3/B4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung nach B 4 ist frühestens nach Ablauf der ersten 2 Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Es ist wünschenswert, dass die/der künftige Bürgermeisterin/Bürgermeister, ihren/seinen Wohnsitz in Germersheim nimmt.

Die Kreis- und Universitätsstadt Germersheim hat eine Einwohnerzahl von rund 22.000. Sie ist Mittelzentrum nach dem Landesentwicklungsplan Rheinland-Pfalz.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge bis spätestens 17.02.2025, 18:00 Uhr (48. Tag vor der Wahl) beim Wahlleiter oder bei der Stadtverwaltung Germersheim einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (27.01.2025) im Stadtanzeiger der Stadt Germersheim öffentlich bekanntmacht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Stadtverwaltung politischen Parteien und /oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen der Bewerbung keinen Einfluss.

Gesucht wird eine engagierte und dynamische Persönlichkeit, die den vielfältigen Aufgaben des Amtes einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters gerecht wird und die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und den Einwohnern für die Belange der Stadt eintritt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse etc.) sowie eines aktuellen Führungszeugnisses werden erbeten bis zum 03.02.2025 (keine Ausschlussfrist) an:

Stadtverwaltung Germersheim, Kennwort: Bürgermeisterwahl,

z. H. Herrn Dr. Sascha Hofmann, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim.

Dr. Sascha Hofmann

Erster Beigeordneter