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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Germersheim

Bebauungsplan Nr. 10 "Am Bellheimer Pfad - Neufassung“; Änderung des Aufstellungsbeschlusses; Bekanntmachung der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (2) BauGB

Aufgrund der umfangreichen Änderungen, die sich im Verlauf der Bearbeitung ergeben haben, soll der ursprünglich als Bebauungsplan Nr. 10 "Am Bellheimer Pfad", 3. Teiländerung bezeichnete Bebauungsplan zukünftig die Bezeichnung „Am Bellheimer Pfad - Neufassung“ tragen. Zudem wurde der Geltungsbereich im südöstlichen Bereich minimal angepasst, sodass zukünftig die gesamte Grünfläche nördlich des Kreisverkehrs (Flurstücke 3949/4, 3949/3, 1056/55 und 1056/57) Teil des Bebauungsplangebietes sein soll. Gleichzeitig sollen mehrere Flächen in diesem Bereich (Flurstücke 3951, 3952, 3953 und 3949/1) künftig nicht mehr Teil des Bebauungsplans sein (Aufhebung), da diese funktional Wohnbauflächen zuzuordnen sind, die sich außerhalb des Bebauungsplangebietes befinden.

Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Punkte:

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Überarbeitung der Planzeichnung insgesamt zur besseren Lesbarkeit und funktionaler Abgrenzung der einzelnen Gebiete

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Einführung einer Grundflächenzahl (GRZ) zur Steuerung insbesondere der unbebauten Flächen und Schonung des Bodens (Vermeidung zusätzlich versiegelter Flächen) und Steigerung der Wohnqualität

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stellenweise Anpassung der Baugrenzen

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Ergänzung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

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Modernisierung/Präzisierung gestalterischer Festsetzungen (einschließlich der Festsetzung zu Einfriedungen)

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Änderung der Art der baulichen Nutzung im südlichen Bereich (Dorfgebiet zu urbanes Gebiet)

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Germersheim am 29.01.2026 beschlossen und wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die geplanten Grenzen des Bebauungsplans sind dem hier abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Bereich der „2. Teiländerung“ bleibt unberührt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Stadt Germersheim hat in seiner Sitzung vom 29.01.2026 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung § 3 (2) BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 16.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026 auf der Homepage der Stadt Germersheim www.germersheim.eu unter dem Menüpunkt Verwaltung & Bürgerservice {{gt}} Stadtentwicklung {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} Bauleitpläne im Verfahren abrufbar sein wird.

Zusätzlich kann in dieser Zeit zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 07274 960262) im Flur der Bauabteilung (2. OG), Stadthaus der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, Einsicht in die Unterlagen genommen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an planverfahren@germersheim.eu abgegeben werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Entwurf des Bebauungsplans umfasst folgende Unterlagen:

• Planzeichnung inkl. Planzeichenerklärung

• Textliche Festsetzungen (Stand: Dezember 2025)

• Begründung inkl. Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a (1) Nr. 2 BauGB (Stand: Dezember 2025)

Germersheim, den 09.02.2026
Stadtverwaltung
gez. Dr. Sascha Hofmann, Erster Beigeordneter