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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 8/2024
Neues vom Stadthaus
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Angebot an ortsnahe Gastronomen

Wie auch schon in den vergangenen vier Jahren soll das Konzept „Biergarten im Rheinvorland“ auch in diesem Jahr zwischen April und September noch einmal in Germersheim umgesetzt werden. Gerne erwarten wir hierzu ein überzeugendes Angebot.

Mindestvoraussetzungen sind: Sonnenschutz für min. 300 Sitzplätze, ein Nachweis über die Vorhaltung eines entsprechenden Personalbestands zur Abdeckung des Betriebes über die gesamte Öffnungszeit, ein Konzept zum schnellen Ab- bzw. Rückbau im Falle eines plötzlich einsetzenden Hochwasserereignisses sowie der garantierte Betrieb und die gründliche hygienische Reinigung einer Toilettenanlage mit mindestens je vier Toiletten für Damen und Herren. Die Stadt Germersheim übernimmt keine Veranstaltungsgarantie, sie zahlt auch keine Ausfallversicherung. Sollte also ein Betrieb aufgrund von höherer Gewalt (Hochwasser, behördlicher Anweisung, Pandemie) nicht möglich sein, liegt das Risiko und die Betreibergefahr allein bei dem ausführenden Gastronomen. Die entsprechenden Unterlagen können bis zum 29. Februar 2024 bei der Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3 in 76726 Germersheim eingereicht oder per E-Mail an eva.woehlert@germersheim.eu übermittelt werden.