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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Germersheim

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbeirats Sondernheim - des Stadtrats Germersheim sowie für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers von Sondernheim

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 14.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Stadtrates in der Stadt Germersheim sind 36 Ratsmitglieder zu wählen.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Ortsbeirats im Stadtteil Sondernheim sind 13 Ortsbeiratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Stadtrats dürfen höchstens 72 Bewerberinnen und Bewerbe benannt werden. Für die Wahl des Stadtrats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 120 zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Stadtteils Sondernheim dürfen höchstens 26 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsbeirats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 40 zum Ortsbeirat des Stadtteils Sondernheim wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach

§ 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats sowie für die Wahl des Ortsbeirats und der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers sind beim Wahlleiter der Stadt Germersheim, Bürgermeister Marcus Schaile, Stadthaus – Zimmer 111, Kolpingplatz 3 in 76726 Germersheim oder bei der Stadtverwaltung Germersheim, Wahlamt (Stadthaus 1. OG – Zimmer 106 oder 107), Kolpingplatz 3 in 76726 Germersheim einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Germersheim, den 19.02.2024
gez. Marcus Schaile
Bürgermeister und Wahlleiter