Schrägluftbild Elisabethenwört mit Planung. Bildquelle: RPK
Regierungspräsidium Karlsruhe reicht Antrag auf Planfeststellung bei Planfeststellungsbehörde ein
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG), hat am 22. Februar 2024 den Antrag auf Planfeststellung für den Bau des Rückhalteraums (RHR) Elisabethenwört bei der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt Karlsruhe eingereicht.
Nach der Einreichung der Planunterlagen zur Vollständigkeitsprüfung im Juli 2023 (Pressemitteilung 31. Juli 2023) hat der LBG die Planunterlagen geringfügig ergänzt, sodass nun die Antragstellung erfolgen konnte.
Der RHR Elisabethenwört ist einer von 13 Rückhalteräumen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) in Baden-Württemberg. Er dient der Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein.
Im Planfeststellungsverfahren werden nun durch das Landratsamt Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde zunächst die sogenannten Träger öffentlicher Belange zum Planungsvorhaben angehört und die Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens werden die Antragsunterlagen sowohl in Papierform in den betroffenen Kommunen als auch digital auf der Internetseite des Landratsamts öffentlich ausgelegt. Hierüber wird das Landratsamt Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde frühzeitig informieren.
Weitere Informationen zum RHR Elisabethenwört sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter www.rp.baden-wuerttemberg.de {{gt}} Umwelt {{gt}} Integriertes Rheinprogramm (IRP) {{gt}} Rückhalteräume (RK I) {{gt}} Elisabethenwört zu finden. Direkter Link: www.elisa.irp-bw.de.