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Germersheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

Nachfolgend aufgeführten Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen werden gemäß § 1 und § 10 des Landeszustellungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 12.08.2005 in der zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Die Stadtkasse Germersheim als Vollstreckungsbehörde, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, hat für

Herrn Breit Robert Rudolf, letzte bekannte Adresse Fichtestraße 5, 66111 Saarbrücken, nachfolgende Mahnung und Vollstreckungsankündigung unter dem Kassenzeichen 67336 erlassen:

Firma DNZ Consulting und Handels GmbH, letzte bekannte Adresse Rudolf-Diesel-Straße 11, 69115 Heidelberg, nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 57022 erlassen:

Herrn Felea Marian-Ovidiu, letzte bekannte Adresse 17er Straße 1, 76726 Germersheim, nachfolgende Mahnung und Vollstreckungsankündigung unter dem Kassenzeichen 84708 erlassen:

Frau Fischer Agathe, letzte bekannte Adresse Josef-Probst-Straße 9, 76726 Germersheim, nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 77884 erlassen:

Firma Multiple Resources Ltd., letzte bekannte Adresse c/o International Management (Mauritius) Ltd., Les Cascades, Edith Cavell Street, Port Louis, Mauritius, nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 61524 erlassen:

Datum des Schriftstücks

Art des Schriftstücks

Buchungsnummer

06.10.2025

Mahnung

61524-1696158

24.10.2025

Vollstreckungsankündigung

61524-1698750

04.12.2025

Mahnung

61524-1703375

28.01.2026

Vollstreckungsankündigung

61524-1709540

Herrn Penev Pencho Dimitrov, letzte bekannte Adresse Bergstraße 23, 76726 Germersheim, nachfolgende Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen unter dem Kassenzeichen 81803 erlassen:

Der Aufenthaltsort der Empfänger ist unbekannt. Die Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen werden hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Die oben aufgeführten Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen liegen bei der Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim, Zimmer 4 offen und können dort vom Empfänger ab sofort während der Öffnungszeiten eingesehen bzw. abgeholt werden.

Die Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen gelten zwei Wochen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Germersheim als zugestellt.

Germersheim, den 09.02.2026
Marcus Schaile, Bürgermeister