Die Stadtkasse Ulrichstein macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2023 folgende Steuern und Abgaben fällig waren:
| Gewerbesteuer Vz. | 1.Rate 2023 |
| Grundsteuer A+B | 1. Rate 2023 |
| Kanalbenutzungsgebühren | 1. Rate 2023 |
| Wassergeld | 1. Rate 2023 |
| Niederschlagswasser | 1. Rate 2023 |
Die Nachzahlung von Wassergeld und Kanalgebühren war am 28.02.2023 fällig.
Die Steuerpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich angemahnt, die Rückstände umgehen an die Stadtkasse zu zahlen. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, werden die fällig gewesenen Steuer- und Abgabenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hess. Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (HessVwVG) zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben.