Die Stadtkasse Ulrichstein macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2024 folgende Steuern und Abgaben fällig waren:
| Gewerbesteuer Vz. | 1. Rate 2024 |
| Grundsteuer A+B | 1. Rate 2024 |
| Kanalbenutzungsgebühren | 1. Rate 2024 |
| Wassergeld | 1. Rate 2024 |
| Niederschlagswasser | 1. Rate 2024 |
Die Nachzahlung von Wassergeld und Kanalgebühren war am 29.02.2024 fällig.
Die Steuerpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich angemahnt, die Rückstände umgehen an die Stadtkasse zu zahlen. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, werden die fällig gewesenen Steuer- und Abgabenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hess. Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (HessVwVG) zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben.