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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 10/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffentliche Mahnung der Steuern und Abgaben per 15. Februar 2024

Die Stadtkasse Ulrichstein macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2024 folgende Steuern und Abgaben fällig waren:

Gewerbesteuer Vz.

1. Rate 2024

Grundsteuer A+B

1. Rate 2024

Kanalbenutzungsgebühren

1. Rate 2024

Wassergeld

1. Rate 2024

Niederschlagswasser

1. Rate 2024

Die Nachzahlung von Wassergeld und Kanalgebühren war am 29.02.2024 fällig.

Die Steuerpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich angemahnt, die Rückstände umgehen an die Stadtkasse zu zahlen. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, werden die fällig gewesenen Steuer- und Abgabenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hess. Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (HessVwVG) zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben.

Stadtkasse Ulrichstein