| Ort der Sitzung: | Sitzungssaal, Rathaus Ulrichstein |
| Beginn der Sitzung 20:04 Uhr | Ende der Sitzung 20:35 Uhr |
Stadtverordnetenvorsteher
Karl Weisensee
Gremiumsmitglieder
Dirk Bauer
Christian Faust
Jörg Hermann
Torsten Jost
Till Hermann
Michael Mettler
Jan Philipp Mettler
Klaus-Dieter Semmler
Bürgermeister
Dr. Steffen Scharmann
1. Stadtrat
Joachim Erbes
Stadträtin
Marion Möller
Stadträte
Werner Funk
Manfred Feineis
Armin Kraft
Schriftführerin
Anke Prössl
Philipp Geiß
Dr. Sven Kilian
Frank Schäfer
Jens Scharmann
Stadtrat Volker Scharmann
Dr. Stadträtin Barbara Sprenger
OV Ulrichstein, OV Bobenhausen, OV Kölzenhain, OV Rebgeshain, OV Unter-Seibertenrod sowie weitere Gäste der Großgemeinde,
Presse: Herr Stock
| 1. | Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht aus der Betriebskommission "SWU" |
| 3. | Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Stadtteil Wohnfeld Bebauungsplan „In der Weidenwiese“ - 1. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich |
| 4. | Jahresabschluss der Stadtwerke 2024 |
| 5. | Straßenzustandskataster; hier: Angebotserstellung |
| 6. | Stand der Antragsübersicht |
| 7. | Ehrung Ehrenamt |
| 8. | Anfragen und Mitteilungen |
| TOP 1. | Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee eröffnet um 20:04 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass die Stadtverordneten durch Einladung vom 13.02.2026 ordnungsgemäß zur Sitzung einberufen wurden und in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. Hiergegen ergeben sich keine Einwände. Er informiert die Versammlung darüber, dass der TOP 7 entfällt und sich die nachfolgenden TOP entsprechend verschieben.
| TOP 2. | Bericht aus der Betriebskommission "SWU" |
Bürgermeister Dr. Scharmann teilt der Versammlung mit, dass seit der letzten Stadtverordnetensitzung keine Sitzung der Betriebskommission stattgefunden hat.
| TOP 3. | Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Stadtteil Wohnfeld Bebauungsplan „In der Weidenwiese“ - 1. Änderung sowie Änderung de s Flächennutzungsplanes in diesem Bereich |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest die Beschlussempfehlung.
Bürgermeister Dr. Scharmann erläutert den TOP.
Eine Frage des Stadtverordneten Michael Mettler zu der Anzahl der künftigen Bauplätze wird von Bürgermeister Dr. Scharmann beantwortet.
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
| (1) | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Weidenwiese" - 1. Änderung im Stadtteil Wohnfeld im zweistufigen Regelverfahren sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich. |
| (2) | Der räumliche Geltungsbereich liegt im Osten des Stadtteiles und südlich der Straße Weidenweg. |
| Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 144/1, 144/4 und 144/5, der Flur 1 in der Gemarkung Wohnfeld. |
| (3) | Am östlichen Ortsrand des Stadtteiles Wohnfeld liegt der Bebauungsplan "In der Weidenwiese" aus dem Jahr 1993. Hier wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Im südlichen Bereich wird Streuobst festgelegt. Durch die Bebauungsplanänderung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ergänzende Wohnbauplätze geschaffen und der bisherige Bereich des Streuobstes überplant werden. Planziel ist demnach die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO. |
| Die Erschließung erfolgt ausgehend der nördlich verlaufenden Straße Weidenweg. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |
| (5) | Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. |
| (6) | Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Anwesend: | 9 |
| Für den Beschluss: | 9 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 4. | Jahresabschluss der Stadtwerke 2024 |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee liest die Beschlussempfehlung vor.
Bürgermeister Dr. Scharmann berichtet über den TOP.
Beschluss:
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den aufgestellten Jahresabschluss des kommunalen Eigenbetriebes „Stadtwerke Ulrichstein (SWU)“ für das Geschäftsjahr 2024, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht, sowie den Prüfbericht der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis. | |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ergebnisverwendung | |
| a) | Den Jahresverlust der Wasserversorgung in Höhe von 15.020,23 € aus den Rücklagen zu entnehmen. |
| b) | Den Jahresgewinn der Windenergie in Höhe von 1.390,16 € in die Rücklagen einzustellen. |
| c) | Den Jahresverlust der Abwasserbeseitigung in Höhe von 59.472,86 als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. |
| d) | Den Jahresverlust der Verpachtungsbetriebe medizinische Versorgung in Höhe von 8.992,15 € aus den Rücklagen zu entnehmen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Anwesend: | 9 |
| Für den Beschluss: | 9 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 5. | Straßenzustandskataster; hier: Angebotserstellung |
Bürgermeister Dr. Scharmann stellt die Angebote der verschiedenen Dienstleister vor:
| • | Die Firma Geoventis GmbH aus Aßlar hat bereits u.a. für Freiensteinau ein Straßenzustandskataster erstellt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 20.000 €. Herr Dr. Scharmann erläutert die genaue Vorgehensweise. |
| • | Mit der Ginger Lehmann & Partner hat HessenMobil bereits zusammengearbeitet. Das Verfahren dieser Firma ist technisch aufwendiger und dementsprechend teurer (ca. 27.000 €). Ob das in diesem Ausmaß für die Stadt Ulrichstein erforderlich ist, ist fraglich. |
| • | Alternativ gibt es die App „Vialytics“. Diese App erfasst lediglich den „Straßenzustand“, hier wird gibt es keinen Sanierungsvorschlag, Kosten ca.14.000 € |
Nach der Kommunalwahl wird sich das neue Parlament damit beschäftigen, damit im Haushalt 2027 die entsprechenden Mittel eingestellt werden können.
| TOP 6. | Stand der Antragsübersicht |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee geht auf die noch offenen Antragsthemen ein.
Lfd. Nr. 11 - Programm Dorfmoderation
Bürgermeister Dr. Scharmann berichtet detailliert über dieses Programm. Darin enthalten sind z.B. Leerstandskataster, Konzeptvorstellung für Gewerbegebiete, teilweise Infrastrukturkataster. Der Start für das nächste Förderprogramm ist der 01.02.2027. Mit diesem Thema muss sich das neue Parlament nach der Kommunalwahl beschäftigen, da man einen Vorlauf von 6 - 9 Monaten benötigt.
Lfd. Nr. 12 - Erweiterung Wohnmobilstellplatz
Es wurden Stromsäulen ausgetauscht und in diesem Zusammenhang zwei weitere Stromanschlüsse geschaffen. Somit besteht in der Hochsaison die Möglichkeit zwei zusätzliche Wohnmobile auf der Wiese unterhalb des Stellplatzes zu parken.
Lfd. Nr. 18 - Fließpfadkarte + Erörterung
Die Fließpfadkarte liegt zwischenzeitlich vor. Eine Erörterung seitens des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie ist nicht vorgesehen.
Eine Frage des Stadtverordnetenvorstehers zu den geplanten Gittern bei den Wasserabläufen in Ober-Seibertenrod und Wohnfeld wird von Bürgermeister Dr. Scharmann beantwortet.
Lfd. Nr. 59 - Überprüfung Gebäude, Räume und Liegenschaften
& „Partnerschaft Heimatschutzregiment“
Diese beiden Themen sind derzeit noch in Bearbeitung.
| TOP 7. | Anfragen und Mitteilungen |
Anfragen:
Es liegen keine Anfragen vor.
Mitteilungen:
Bürgermeister Dr. Scharmann und Stadtverordnetenvorsteher Weisensee bedanken sich abschließend bei allen Mandatsträgern, Ortsbeiräten, Verwaltung und Bauhof für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in der ablaufenden Legislaturperiode.