Die Jagdgenossenschaft Ulrichstein hat anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung am 8. März 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
| a) | Wegebau (Schotter und Grabenaushub) |
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| Für Wegebaumaßnahmen werden 2.500 EUR bereitgestellt. Die Entscheidung zu den einzelnen Maßnahmen wird vom Vorstand getroffen. Die Jagdgenossen sollten ihre diesbezüglichen Wünsche an den Vorstand herantragen. |
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| Abstimmung: - einstimmig zugestimmt - |
| b) | Verwendung des verbleibenden Jagdpachterlöses: |
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| Der verbleibende Überschuss beträgt 2.422,56 EUR. Davon sollen 2 TEUR der Rücklage für noch zu beschließende Maßnahmen zugeführt und der verbleibende Rest auf laufende Rechnung fortgetragen werden. |
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| Abstimmung: - einstimmig zugestimmt - |
Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gegeben und gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Protokoll der Jahreshauptversammlung zur Einsicht der Jagdgenossen beim Jagdvorsteher offenliegt.
Außerdem wird auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz hingewiesen.
Ulrichstein, im März 2024