Es werden alle Zahlungspflichtige daran erinnert, dass am 15. Mai 2023 folgende Steuern und Gebühren fällig werden:
| Gewerbesteuer Vorauszahlung | 2. Rate 2023 |
| Grundsteuer A + B | 2. Rate 2023 |
| Kanalbenutzungsgebühren | 2. Rate 2023 |
| Wassergeld | 2. Rate 2023 |
| Niederschlagswasser | 2. Rate 2023 |
Wir bitten um Begleichung der Beträge bis zum 15. Mai 2023.
Nach diesem Zeitpunkt wird die Mahnung unter Anrechnung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren nach dem Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz durchgeführt.