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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Gemarkung Ulrichstein

Ausschnitt genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan „Solarpark Gilgtalhöfe“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein hat am 17.10.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Gilgtalhöfe“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Gemarkung Ulrichstein beschlossen.

(2)

Der Geltungsbereich umfasst den auf der beiliegenden Übersichtskarte abgegrenzten Bereich, Flurstücke 97 tlw., 107, 108 tlw.,109, 110 in der Flur 16 in der Gemarkung Ulrichstein. Die Flächen liegen nordöstlich vom Oberen Gilgtalhof.

(3)

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplan-Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(4)

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaik - Freiflächenanlagen geschaffen werden. Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung für Anlagen (Photovoltaik-Freiflächenanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und diese in der Region zu sichern. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(5)

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung zu integrieren.

(6)

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planvorentwürfe des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründungen und Umweltbericht in der Zeit vom

08.05.2024 – 14.06.2024 einschließlich

im Internet unter der Adresse https://www.ulrichstein.de/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Ulrichstein, Marktstraße 28-32, Bauamt, Zimmer 2, 35327 Ulrichstein. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(7)

Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Gemarkung Ulrichstein

Übersichtskarte Bebauungsplan „Solarpark Ulrichstein“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich