hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Durch Verzichtserklärungen haben
Herr Armin Kraft
Frau Marion Möller
Herr Volker Scharmann
und
Herr Karl Weisensee,
erklärt, dass sie ihr Mandat als gewählte Stadtverordnete der Stadt Ulrichstein niederlegen.
Als nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der „Christlich Demokratischen Union Deutschlands“ - CDU rücken gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
Frau Janina Schwab
und
Herr Philipp Geiß
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein nach.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der „Freien Wähler Ulrichstein“ - FW rückt gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
Herr Wolfgang Viebeck
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein nach.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ - SPD rückt gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
Herr Dirk Bauer
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein nach.
Gegen vorstehende Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Ulrichstein gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Ulrichstein, Marktstraße 28 - 32, 35327 Ulrichstein, einzulegen.
Ulrichstein, 20.04.2026