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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein

- Wahlzeit 2026 bis 2031-

hier: Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern

Durch Verzichtserklärungen haben

Herr Armin Kraft

Frau Marion Möller

Herr Volker Scharmann

und

Herr Karl Weisensee,

erklärt, dass sie ihr Mandat als gewählte Stadtverordnete der Stadt Ulrichstein niederlegen.

Als nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der „Christlich Demokratischen Union Deutschlands“ - CDU rücken gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Frau Janina Schwab

und

Herr Philipp Geiß

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein nach.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der „Freien Wähler Ulrichstein“ - FW rückt gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Herr Wolfgang Viebeck

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein nach.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ - SPD rückt gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Herr Dirk Bauer

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein nach.

Gegen vorstehende Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Ulrichstein gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Ulrichstein, Marktstraße 28 - 32, 35327 Ulrichstein, einzulegen.

Ulrichstein, 20.04.2026

Dr. Steffen Scharmann
Gemeindewahlleiter